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EU-Richtlinie für A+ und A++ Geräte

Im Jahr 2000 betrug die Anzahl der gekauften Kühl- und Gefriergeräte in der Klassemit dem niedrigsten Energieverbrauch (Klasse A) bereits 20 %; auf einigen Märkten betrug dieser Anteil bereits mehr als 50 %. Deshalb erließ die Europäische Kommission im Juli 2003 die Richtlinie EG 2003/66/EG, um dem schnell wachsenden Marktanteil der Geräte mit Energieeffizienzklasse A entgegenzukommen. Mit dieser Richtlinie wurden zwei zusätzliche Klassen für Haushaltsgeräte, A+ und A++ genannt, eingeführt. Damit soll auch eine Steigerung der Etikettierungseffizienz erreicht werden.

 


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